AKTUELL - ACHTUNG

Ab 01.08.2022: RU in Hamburg kann nur noch von Lehrkräften erteilt werden, die offiziell von einer Religionsgemeinschaft beauftragt wurden.

In allen anderen Bundesländern schon lange Realität, in Hamburg aber aufgrund des "Hamburger Weges" bisher noch nicht umgesetzt, nun aber aktuell von religionsgemeinschaftlicher und staatlicher Seite entschieden (und von uns sehr kontrovers diskutiert!):

Ab 01.08.2022 kann und darf der Religionsunterricht in Hamburg nur noch von Lehrkräften erteilt werden, die eine Beauftragung einer der Religionsgemeinschaften, die verantwortlich sind für den RU für alle in Hamburg, erhalten haben. Dies sind:

  • die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Vokatio)
  • die islamischen Religionsgemeinschaften: DITIB-Nord. Schura-Hamburg, VIKZ (Idschaza)
  • die Alevitische Gemeinde, Landesvertretung Hamburg (Rizalik)
  • die Jüdische Gemeinde Hamburg (Ischur)
  • das Erzbistum Hamburg (Missio)

BSB bzw. Religionsgemeinschaften haben im SJ 2018/19 damit begonnen, die religionsgemeinschaftlichen Beauftragungen zu erteilen und in die Personalakte aufzunehmen. Sofern Sie noch keine Beauftragung beantragt bzw. erhalten erhalten haben, prüfen Sie bitte, ob und wie Sie eine religionsgemeinschaftliche Beauftragung beantragen und erhalten können.

Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten, die die BSB an alle Schulleitungen versendet hat und die Sie hier als PDFs zum Download zur Verfügung gestellt bekommen.

Bitte leiten Sie die Informationen unbedingt an alle Ihre Fachkolleginnen und -kolleginnen weiter, falls noch nicht geschehen.

Informationen für Lehrkräfte und jeweilige Kontaktdaten der Religionsgemeinschaften
Informationen für Lehrkräfte zur Erteilu
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Informationsschreiben der BSB an alle Schulleitungen mit wichtigen Erläuterungen
Vokation Lehrkräfte für Religionsunterri
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Einführung der religionsgemeinschaftlichen Beauftragungen

Im Sommer 2018 hat in Hamburg die Einführung religionsgemeinschaftlicher Beauftragungen für Lehrkräfte, die Religionsunterricht erteilen, begonnen. Hamburg ist damit das letzte Bundesland, das sich an diese bundesweite Praxis anpasst.

Grundlage hierfür ist der  verfassungsrechtliche Rahmen des Religions-

unterrichts nach Art. 7 Abs. 3 GG.

Unverändert bleibt jedoch die konzeptionelle Ausrichtung: Auch weiterhin gibt es in Hamburg einen dialogischen Religionsunterricht für alle!

 

Die religionsgemeinschaftliche Beauftragung wird in mehreren Schritten eingeführt:

 

ab 1.8.2018
  • Bei der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst und zur Einstellung in den Schuldienst mit dem Fach Religion muss eine religionsgemeinschaftliche Beauftragung eingereicht werden.

Schuljahr 2018/19

  • Die Beauftragung wird den Lehrkräften und Schulen automatisiert mitgeteilt oder von den Lehrkräften bei ihrer Religions­gemein­schaft beantragt.
  •   Die Religionsgemeinschaften erteilen ihre Beauftragungen bzw. erteilen „Zwischenbescheide“
  •   Beantragungen sind noch weiterhin bis 31.7.2022 möglich.

Schuljahre

2019/20

2020/21

2021/22

  •  ggf. besuchen Lehrkräfte notwendige Fortbildungen
  • Die Schulen bereiten die kommende Umsetzung zunehmend in ihrer Personalplanung und –qualifizierung vor

Ab 1.8.2022

  • Religionsunterricht wird nur noch von beauftragten Lehrkräften erteilt. (Ausnahmen für Sonderschulen und berufliche Schulen)

 

Was das für jetzige und zukünftige Lehrkräfte bedeutet, hängt sehr von den individuellen Voraussetzungen ab:

 

  • Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst und den Schuldienst finden Informationen auf dem Bewerberportal der Behörde für Schule und Berufsbildung:

 http://www.hamburg.de/bsb/bewerbungen-online/335258/lehrkraefte/

 und bei den jeweiligen Religionsgemeinschaften (Kontaktdaten s.u.)

 

Viele Religionslehrkräfte müssen dafür gar nichts tun: Wer über eine grundständige Fakultas in Religion verfügt und Mitglied der Nordkirche ist, wird in einem automatisierten Verfahren beauftragt.


Fragen zur Erteilung der Beauftragungen beantwortet die jeweils zuständige Religionsgemeinschaft.

 

  •   Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche):

 Landeskirchenamt

Frau Bothmann

Mail: tanja.bothmann@lka.nordkirche.de

Fon: 0431 97 97 788

 

 Islamische Religionsgemeinschaften in HH

Kontakt per Mail : Muslimische-Beauftragung@hamburg.de

 

  • Alevitische Gemeinde Deutschland e.V.:

 Landesvertretung Hamburg

Kontaktper Mail: rizalik-hamburg@alevi.com

 

  •  Jüdische Gemeinde Hamburg:

                Kontakt über Fachreferent Religion der BSB,

               Mail: Jochen.Bauer@bsb.hamburg.de

 

  • Erzbistum Hamburg:

 Abteilung Schule & Hochschule

Frau Kessens

Kontakt per Mail: kessens@erzbistum-hamburg.de

 

Ab dem Schuljahr 2022/23 darf der Religionsunterricht nur noch von beauftragten Lehrkräften erteilt werden. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen:

 

Studierende im

(Kern-)Praktikum

·        Eine Beauftragung ist nicht notwendig

Kurzfristige Vertretungen

·        unterhalb 1 Jahr: Eine Beauftragung ist nicht notwendig

Sonderschulen

·        - ab 1.8.2022: Jede Sonderschule hat mindestens eine grund­ständig im Fach ausgebildete und von ihrer Religions­gemeinschaft beauftragte Religionslehrkraft (als „fachliche Koordinatorin“).

·       -  Darüber hinaus gibt es keine Auflagen für den Einsatz von Lehrkräften im Religionsunterricht.

Berufliche Schulen

·       -  Berufliche Gymnasien: Es gelten die gleichen Regelungen wie für allgemein­bildende Gymnasien.

·       -  ab 1.8.2022: Jede berufliche Schule hat mindestens eine grund­ständig im Fach ausgebildete und von ihrer Religions­gemeinschaft beauftragte Religionslehrkraft (als „Fachleitung“).

·        - Bei Religionsgesprächen in Projektform: mind. ein Drittel der Projektanbieter sind von ihrer Religionsgemeinschaft beauftragt.

 

 

Ausführlichere Informationen stehen Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

 

 

 

Termine VHRR

Kick Off am 20.9.23

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RU-Tag 2021

geplant für

Fr., 03. September 2021,

im Landesinstitut/LI oder Online

10. Hamburger RU-Tag "Können Sie mich hören?" Digitalisierung
tagung-religion(2).pdf
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News

Artikel

Über den Hamburger Religionsunterricht hat die Zeitschrift DIE ZEIT einen sehr passenden Artikel veröffentlicht. Religionsunterricht: Lernen, was die Mitschüler glauben | ZEIT ONLINE 06/2021

ARTIKEL

Schulstunde im Plural - Ein Besuch im Hamburger "Religionsunterricht für alle" von Hedwig Gagfa in zeitzeichen 09/2017

Radiosendung

Zur Zukunft des Religionsunterrichts mit einem Beitrag aus Hamburg (Deutschlandfunk/Campus & Karriere; 27.5.2017)

In der Mediathek

Radiosendung

Interreligiöses Lernen - Schulfach Toleranz mit einem Bericht über den RU an zwei Hamburger Schulen (Deutschlandfunk Kultur; 08.05.2017)

Veröffentlichung

Die Weiterentwicklung des Hamburger Religions-unterrichts in der Diskus- sion zwischen Ver- fassungsrecht und Schul- pädagogik  (J. Bauer; Fachreferent Religion/BSB) Bauer_ZevKR_59_3-4_227-256.pdf

Do

19

Sep

2013

Leserbriefe

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