Erläuterung der Stundentafel für Stadtteilschulen

Jahrgänge 5 und 6

  •  Religion muss im Umfang von 4 Wochenstunden à 45min, also insgesamt 152 Stunden à 45min erteilt werden (APO-GrundStGy, Anlage 4).
  • Religion muss in beiden Jahrgangsstufen unterrichtet werden (APO-GrundStGy §36, Absatz 3, Nummer 7).
  • Ein Alternativfach ist nicht vorgesehen.
  • Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden, es muss dann anderweitig (z. B. in der Parallelklasse) unterrichtet werden. (GG Art. 7, Absatz 2) [kommt aber sehr selten vor]

Jahrgänge 7 bis 10

  • Religion muss im Umfang von 4 Wochenstunden à 45min, also insgesamt 152 Stunden à 45min erteilt werden (APO-GrundStGy, Anlage 4).
  • Religion muss hier nicht in allen Jahrgängen angeboten werden. Die Rahmenpläne legen jedoch nahe, dass ein Teil des Religionskontingents in den Jahrgängen 7 oder 8 und ein weiterer Teil in den Jahrgängen 9 und 10 erteilt wird, zwingend ist diese Vorgabe aber nicht.
  • Religion muss in Wahlpflichtalternative mit Philosophie angeboten werden. Schüler müssen individuell (!) wählen, eine klassenweise (Zwangs-)Einteilung ist nicht zulässig (Schulgesetz §7, Absatz 4; i. S. von GG 7, Absätze 2 und 3). Schüler haben ein individuelles Recht auf Teilnahme an dem von ihnen gewählten Kurs. Ein Hinweis „voller Kurs“ reicht nicht aus, ggf. müssen Kurse aufgeteilt oder klassen- oder jahrgangsübergreifend angeboten werden.
  • Ein Kombinationsfach Religion/Philosophie ist nicht zulässig und nicht vorgesehen (Schulgesetz §7, Absatz 4; widerspräche GG  Art. 7, Absätze 2 und 3). Unabhängig davon kann mit Philosophie phasen(!)weise fachübergreifend zusammengearbeitet werden - wie mit allen anderen Fächern auch.

Jahrgang 11 (Vorstufe)

  • Religion muss zweistündig in Wahlpflichtalternative zu Philosophie angeboten werden (APO-AH §36). Dies ist Voraussetzung, damit Religion als Prüfungsfach gewählt werden kann.

Jahrgänge 12 und 13 (S1 bis S4)

  • Religion muss in allen 4 Semestern angeboten werden. Schüler müssen 4 Semester Religion oder Philosophie belegen, müssen die Kurse aber nicht einbringen (APO-AH §7, Absatz 2). Es können auch beide Fächer parallel besucht werden.
  • Religion kann schriftliches und mündliches Prüfungsfach sein. Die Aufgabenstellung erfolgt zentral.

 

 

Termine VHRR

Kick Off am 20.9.23

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RU-Tag 2021

geplant für

Fr., 03. September 2021,

im Landesinstitut/LI oder Online

10. Hamburger RU-Tag "Können Sie mich hören?" Digitalisierung
tagung-religion(2).pdf
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News

Artikel

Über den Hamburger Religionsunterricht hat die Zeitschrift DIE ZEIT einen sehr passenden Artikel veröffentlicht. Religionsunterricht: Lernen, was die Mitschüler glauben | ZEIT ONLINE 06/2021

ARTIKEL

Schulstunde im Plural - Ein Besuch im Hamburger "Religionsunterricht für alle" von Hedwig Gagfa in zeitzeichen 09/2017

Radiosendung

Zur Zukunft des Religionsunterrichts mit einem Beitrag aus Hamburg (Deutschlandfunk/Campus & Karriere; 27.5.2017)

In der Mediathek

Radiosendung

Interreligiöses Lernen - Schulfach Toleranz mit einem Bericht über den RU an zwei Hamburger Schulen (Deutschlandfunk Kultur; 08.05.2017)

Veröffentlichung

Die Weiterentwicklung des Hamburger Religions-unterrichts in der Diskus- sion zwischen Ver- fassungsrecht und Schul- pädagogik  (J. Bauer; Fachreferent Religion/BSB) Bauer_ZevKR_59_3-4_227-256.pdf

Do

19

Sep

2013

Leserbriefe

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Wir freuen uns auf Ihre Beiträge rund um den Religonsunterricht!

 

 

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